Ins Deutsche übersetzt von Beate R.
Redigiert von Jane Thomas
Aktuelle Ergänzungen:
> Am 26.April 2004 gab die Universität Michigan den "Report of the Task Force on the Campus Climate for TBLG Faculty, and Staff and Students at the University (Bericht der Task Force über den Hochschulgipfel hinsichtlich TBLG-Studenten und -Fakultätsmitgliedern der Universität)" heraus. Dieser Bericht greift die Empfehlungen auf, die bereits im Jahr 2002 von Lynn erstmalig an dieser Stelle vorgeschlagen wurden. Der "TBLG-Bericht" der UM dient mittlerweile nicht nur an der UM, sondern auch an zahlreichen anderen Hochschulen als Richtlinie zum Verstehen der Probleme von Transgendern. Er umfasst 64 Seiten und kann im PDF-Format (380 kB) über diesen Link erreicht werden.
> Am 6. Dezember 2005 im Michigan Daily: "Was bedeutet ein Name? Eine ganze Menge, sagt ein transsexueller Student..(de)"
Einige Universitäten der Vereinigten Staaten führten "Gender Kliniken" und "Forschungsprogramme" über Transsexualismus ein (John's Hopkins, Stanford, Univ. of Minnesota, Univ. of Michigan, usw.). Die meisten dieser Programme (die häufig Ansätze ähnlich denen des berüchtigten Clarke Institute in Toronto, Canada zugrundelegten), haben jedoch niemals Verständnis für die praktischen Bedürfnisse von Studenten und Mitarbeitern während einer Transition erlangt. Statt dessen konzentrieren sie sich auf (i) Türstehen (Kontrolle des Zugangs zur medizinischen Behandlung bei einem Geschlechtsrollenwechsel) und (ii) "Forschung" ("Kategorisierung" der Betroffenen, und der Entwicklung spekulativer psychologischer Theorieren hinsichtlich der "Ursachen des Transsexualismus").
Sobald sie darum gebeten werden, ihre Hochschulen über Transsexualismus zu informieren, beginnen derartige Beratergruppen darüber zu diskutieren, wie sich Betroffene typisieren lassen und verhöhnen Transitionierende dabei implizit und paternalistisch als exotisch, sozial randständig, geistig gestört und sexuell abartig, ausschließlich auf Randgruppen der Gesellschaft beschränkt. Daher würde es diesen Kliniken niemals einfallen, Betroffene als "mitten im Leben " anzuerkennen, als gewöhnliche Studenten oder Fakultätsmitglieder einer beliebigen Universität.
Als Reaktion auf diese wohlbekannten und althergebrachten Vorurteile haben es die meisten betroffenen Studenten und Fakultätsmitglieder bisher sorgfältig vermieden, unter den Einfluss dieser Beratergruppen zu gelangen. Diese können sich daher nicht bewusst sein, wie groß die Anzahl der Transitionierenden an den Hochschulen ist. Diese Gruppen sind sich darüber hinaus auch der vielen erfolgreichen Transitionen nicht bewusst (die ja selten bis gar nicht mit ihnen Kontakt hatten), auf die Lynn Seiten über erfolgreiche TS-Frauen und -Männer hindeuten. Als Folge der ihnen eigenen elitär paternalistischen Einstellung zum Geschlechtsrollenwechsel als exotische Geistesgestörtheit betriebsblind fehlt diesen Gruppen jegliche Wahrnehmung, dass zahlreiche Transsexuelle sehr wohl dazu in der Lage sind, ein normales, glückliches und produktives Leben führen zu können.
Aus diesem historischen Kontext heraus übersehen diese alten universitären Beratergruppen die vielen praktischen Hürden, die einer sicheren und sanften Transition an unseren Universitäten im Wege stehen, in vollem Umfang; denn sie haben selten bis nie Kontakt zu den Hochschulverwaltungen hinsichtlich dieser Probleme. Daher ist es nicht überraschend, dass auch in den Hochschulverwaltungen keinerlei Wissen über diese Schwierigkeiten vorhanden ist, geschweige denn über den Umgang mit diesen Fragen.
INHALT:
Hintergrundinformationen zum Wechsel der Geschlechtsrolle in der College-Zeit |
Unterschiedliche Phasen einer Geschlechtsidentitätsstörung und der Transition |
Welche Stellen sollten in die Hilfe für studierende TG und TS einbezogen werden? |
ANHANG: Eine e-mail von "Kelly," die viele der Schwierigkeiten aufführt, mit denen Studenten in Michigan während einer Transition konfrontiert sind, besonders im Kontakt mit dem berüchtigten "Comprehensive Gender Services Program" (CGSP). |
Wichtige Aktualisierung: Am 26. April 2004 gab die Universität Michigan den "Report of the Task Force on the Campus Climate for TBLG Faculty, and Staff and Students at the University (Bericht der Task Force über den Hochschulgipfel hinsichtlich TBLG-Studenten und -Fakultätsmitgliedern der Universität)" heraus. Dieser Bericht baut auf den Empfehlungen auf, die bereits im Jahre 2002 auf dieser Website veröffentlicht wurden, greift viele der Empfehlungen auf und dient mittlerweile vielen anderen Universitäten als Planungsgrundlage für den Umgang mit Transgenderfragen. Er umfasst 64 Seiten und kann im PDF-Format (380 kB) über diesen Link erreicht werden. Anhang III dieses Berichts (beginnend auf Seite 41) ist eine besonders lesenswerte Einführung in die Transgender-Problematik für Mitglieder der Hochschulverwaltungen.
Glücklicherweise nimmt man an einigen größeren Universitäten inzwischen wahr, dass betroffene Studenten die Rahmenbedingungen eines Studium zu ihrer Transition nutzen. Zur Zeit können jedoch die allerwenigsten Schulen mit diesem Sachverhalt richtig umgehen, und den Studenten gelingt es in der Regel nur, ihre Daten anpassen zu lassen, wenn sie hartnäckig genug mit den Hochschulverwaltungen verhandeln. Nach dem Abschluss können sie ein neues unauffälliges Leben und ohne Sorgen wegen Gerüchten und Klatsch über sie beginnen. Sobald sie dann arbeiten, können sie es sich auch leisten, auf die teuren Behandlungen wie die Ga-OP hin zu sparen und ihre Transition abzuschließen.
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EMPFEHLUNGEN
FÜR VERBESSERUNG DER SITUATION STUDENTISCHER TG UND TS AN COLLEGES:
Einige der folgenden Empfehlungen wurden im Jahr 2002 erstmals in den Bericht der "Gender Identity Working Group" der Universität Michigan aufgenommen.. Dieses Gremium wurde vom Vizepräsidenten für studentische Angelegenheiten (Vice President for Student Affairs) der Universität berufen, um die Situation der Transgender unter den Studenten der Hochschule zu untersuchen, Lücken im Leistungsangebot für diese Studenten zu ermitteln und Empfehlungen zu erarbeiten, wie diese geschlossen werden könnten. Im Laufe des Sommers 2002 nahm beriet Lynn dieses Projekt und entwarf die Empfehlungen. Danach arbeitete sie in der "Provost's TBLG Task Force" der Hochschule mit, die das generelle Klima für Transgender untersuchte. Der am 26. April 2004 herausgegebene TBLG Report dieser Arbeitsgruppe enthielt ebenfalls zahlreiche ihrer Empfehlungen.
EMPFEHLUNGEN:
1. Wahrung der Menschenrechte und der Gleichberechtigung
4. Aktualisierung der Leistungsnachweise
6. Sicherheit
7. Vorsorge vor sexuellen Übergriffen
11. Anwenden der "Best Practices" der Privatwirtschaft
12. Koordination zwischen den Dienststellen
1. WAHRUNG DER MENSCHENRECHTE UND DER GLEICHBERECHTIGUNG:
Es ist häufig überraschend, dass durch die Gleichstellungsregelungen vieler Hochschulen und Colleges, die homosexuelle Männer und Frauen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und bei Diensten wie z.B. der Unterbringung schützen, Transgender und Transsexuelle unter Studenten und Mitarbeitern NICHT in gleichem Masse geschützt werden. Die Gründe hierfür sind komplex; eine Rolle spielt sicherlich die bisherige "Unsichtbarkeit" des Transgenderismus und dessen Assoziation mit Homosexualität. Bisher wurde oftmals schlicht unterstellt, das Transgender homosexuell seien. Es gibt jedoch keine Korrelation zwischen Homosexualität und Transgenderismus — weder im Geburtsgeschlecht noch im Zielgeschlecht.
Daher berücksichtigen die Gleichstellungsregelungen für Homosexuelle nicht automatisch auch Transgender. Es ist daher wichtig, auch für Transgender in den Hochschulen spezielle Gleichstellungsregelungen vorzusehen. Andernfalls gibt es kein Mittel, angemessene und faire Empfehlungen durchzusetzen, die die Bürde dieser Studenten erleichtern.
Empfehlung:
1.1. Die Gleichstellungsregelungen der Hochschulen sollten mit sehr hoher Priorität um den Schutz der "Geschlechtsidentität und ihres Ausdrucks" ergänzt werden.
2. GESUNDHEITSWESEN:
Viele betroffene Studenten sind in Sorge, von den Gesundheitsdiensten der Universitäten nicht angemessen versorgt zu werden. Die Wahrnehmung, dass das medizinische Personal nicht den Bedürfnissen der Trans-Patienten vertraut ist, und Ängste, ihre Situation gegenüber potentiell transphoben Mitarbeitern darlegen zu müssen, sind ernsthafte Hürden dafür, diese Dienste zu nutzen. Zahlreiche betroffenen Studenten, die ernsthaft krank sind und medizinische Hilfe benötigen, nehmen diese nicht in Anspruch sondern leiden still vor sich hin — aus Furcht davor, in der Hochschule bloßgestellt zu werden und/oder gedemütigt oder erniedrigt werden.
Empfehlungen:
2.1. Die gesundheitlichen Dienste der Hochschulen sollten ein Verzeichnis "TG-freundlicher Ärzte" aufbauen. Dieses Verzeichnis sollte über das Intranet der Hochschule allen Betroffenen zur Verfügung gestellt werden.
2.2. Die Gesundheitsdienste sollten sich bemühen, betroffene Studenten an die Mitarbeiter zu bringen, die als "transfreundlich" bekannt sind. Diese Mitarbeiter müssen kein tiefgreifendes Wissen über die spezifische Problematik besitzen, sondern nur offen gegenüber diesen Studenten sein. Sie müssen in der Lage sein, den gesundheitlichen Sorgen dieser Studenten zuzuhören und dabei auch zu akzeptieren, dass diese in trans-spezifischen Gebieten u.U. besser informiert sind als sie selbst. Die betroffenen Studenten benötigen freien Zugang zu einer medizinischen Versorgung durch Mitarbeiter, die ihnen gegenüber nicht voreingenommen sind. Nichts ängstigt mehr als krank zu sein und dann mit "Helfern" konfrontiert zu sein, die ihnen gegenüber geschockt, verärgert, feindselig und unfreundlich sind.
2.3. Die Gesundheitsdienste sollten darauf achten, dass klar ist, dass sie den Betroffenen helfen, OHNE dass diese sich in einem speziellen Gender-Programm anmelden. Die Studenten sollten die Freiheit haben, ihre gender-spezifischen Fragen mit einer Betreuung ihrer eigenen Wahl anzugehen. Ganz wichtig ist, dass die Gesundheitsdienste die Betroffenen NICHT in ein hochschulinternes "Gender-Programm" mit einem Forschungsschwerpunkt hineindrängen. Derartige Programme sind in der Regel (i) fokussiert auf spätere Transitionen innerhalb der Gesellschaft und (ii) vertreten meist rigide Standpunkte, mit denen sie diese älteren Betroffenen von der Transition abbringen wollen. Sie sind daher für die Betreuung jüngerer studentischer Betroffener vollkommen ungeeignet (ein Beispiel, das die hierbei auftretenden Schwierigkeiten illustriert, findet in Kelly's Email (Anhang) (de)). Darüber hinaus ist wichtig, dass über gesundheitlichen Probleme der Betroffenen Vertraulichkeit gewahrt bleibt.
2.4. Die Gesundheitsdienste sollten ein Verzeichnis der Ärzte und und Psychotherapeuten aufbauen, die als transfreundlich bekannt sind (und nicht verlangen, dass diese Studenten in einer hochschulinternen spezialisierten Klinik betreut werden). Dieses Verzeichnis sollte auch die diversen Fachdisziplinen einschließlich der Endokrinologie beinhalten.
2.5. Die Regelungen für die hochschuleigene Gesundheitsversorgung sollten zumindest die gender-spezifische Betreuung der betroffenen Studenten abdecken, sowie das Verschreiben von Hormonen mit endokrinologischen Kontrollen bei den Studenten, die über 18 Jahre alt sind.
3. STUDENTENWOHNHEIME:
Die Frage der Unterkunft ist für die betroffenen Studenten von großer Bedeutung. Ihre Lebenssituation hat einen großen Einfluss auf ihren Erfolg als Studenten, ihre sozialen Chancen und ihr emotionales Befinden. Der Schutz ihrer Privatsphäre und ihre Möglichkeiten zu studieren, Freundschaften zu schließen und sich zu sozialisieren werden von ihrer Wohnsituation stark beeinflusst.
Das Personal in den Wohnheimen der meisten Hochschulen ist in den seltensten Fällen über die Trans-Problematik informiert. Wenn die Mitarbeiter wenigstens eine grundlegendes Verständnis von den Schwierigkeiten besäßen, denen betroffene Studenten in den Gemeinschaftsräumen ausgesetzt sind, würde dies das Leben dieser Studenten erleichtern. Besonders hilfreich wäre ein Ansprechpartner bei Bedrohungen oder z.B. zur Schlichtung von Konflikten mit Zimmergenossen und zur Lösung von Problemen im Zugang zu Toiletten.
Die Mitarbeiter müssen sich bewusst sein, dass die meisten Betroffenen nicht riskieren wollen, "geoutet" zu werden. Sie müssen respektvoll mit der Privatsphäre der Betroffenen umgehen, ihnen helfen und dabei gleichzeitig die Vertraulichkeit wahren, sofern die Studentin nicht ausdrücklich das Gegenteil zulässt. Bei vielen Betroffenen ist die Angst vor dem Outing ist ein großes Problem, und eine Hilfestellung kann leicht zu einer Verstärkung dieser Ängste führen. Auf der anderen Seite kann das Wissen, dass ein freundlicher Mitarbeiter zur Hilfe bereit ist, vielen Studenten die dringend benötigte Selbstsicherheit geben.
Empfehlungen:
3.1. Das Personal sollte einführend über die Sorgen und Nöte der betroffenen Studenten informiert werden. Es sollte für die Schwierigkeiten sensibilisiert werden, denen die Studenten ausgesetzt sein können, deren Geschlechtsinvarianz bzw. Transition sichtbar ist — namentlich Schikanen durch andere Studenten.
3.2. In den Dienstvorschriften sollte klar zum Ausdruck gebracht werden, dass betroffene Studenten während ihres Lebens in den Wohnheimen ihren Wechsel gelegentlich verdeckt vollziehen. Das Personal muss lernen, dass derartige Transitionen zum "genehmigten" Verhalten zählen und in keiner Weise "illegal" oder Anzeichen von unsittlichem Verhalten oder ähnlichem sind. Die Mitarbeiter müssen außerdem einsehen, dass die betroffenen Studenten u.U. spezielle Sorgen haben, bei denen sie ihre Unterstützung benötigen.
3.3. Die Hausordnungen sollten transsexuelle Studenten darüber aufklären, dass ihnen besondere Priorität eingeräumt wird, wenn sie aufgrund besonderer Umstände (z.B. der umfangreichen Nachsorge nach einer Ga-OP) Einzelzimmer benötigen.
3.4. Die Mitarbeiter in den Wohnheimen sollten darüber informiert werden, dass der Schutz der Privatsphäre für viele betroffenen von großer Bedeutung ist. Vertraulichkeit ist von größter Bedeutung und sie haben sich NIEMALS an Gerede über Studenten zu beteiligen, die transsexuell oder Crossdresser sind.
4. AKTUALISIERUNG DER LEISTUNGSNACHWEISE
Die Aktualisierung der Namen auf den Leistungsnachweisen während der Transition ist für die Universitäten ein größeres Problem. An den meisten Universitäten gibt es für diesen Fall kein definiertes Verfahren. Das erzeugt ernste Probleme. Zum Ändern der Leistungsnachweise mussten die meisten Studenten bislang zahlreiche Amtsstuben aufsuchen, sich dort jedesmal offenbaren und ihre Situation erläutern.
Diese ständige Notwendigkeit, sich gegenüber potentiell unfreundlichen oder sogar feindseligen Bürokraten offenbaren zu müssen, ist äußerst belastend, besonders in der schwierigen Phase des Geschlechtsrollenwechsels. Dennoch sind die Betroffenen gezwungen, diese Änderungen vornehmen zu lassen, weil ihr bisheriger Name und das ehemalige Geschlecht noch schlimmere Outings nach sich ziehen würden, die ihr Leben nach der Transition beeinträchtigen.
Es ist daher wichtig, sich vor Augen zu halten, dass die Leistungsnachweise das weitere Leben der Studenten beeinflussen. Jeder Fehler bei ihrer Aktualisierung kann in dieser Lebensphase, in der die Betroffenen sehr verletzlich sind, desaströse Konsequenzen nach sich ziehen.
Empfehlungen:
Es geht hier um eine schwierige Frage, die alle Bereiche der Universität berührt. Irgendeine Stelle der Hochschule muss mit damit betraut werden, ein Verfahren einzuführen, mit dem Studenten nach ihrer Transition ohne Aufwand Namen und Geschlecht auf allen Nachweisen ändern lassen können.
4.1. Die Hochschule sollte eine kleines ämterübergreifendes Team damit beauftragen, Vorschläge für koordinierte Verfahren zum Ändern der Leistungsnachweise der Studenten, die in der Transition sind, auszuarbeiten.
4.2. Die betroffenen Studenten sollten über die Existenz dieses Teams informiert werden — beispielsweise im Intranet unter "TG/TS Services" oder über das LGBT-Büro der Universität.
4.3. Alle Leiter der Verwaltungsstellen, die für Leistungsnachweise der Studenten zuständig sind, müssen darüber informiert werden, dass der Wechsel von Name und Geschlecht bei Studenten im Fall eines sozialen Rollenwechsels und und des Nachweises einer offiziellen Namensänderung angemessen und zulässig ist.
4.4. Es wird eine Kontrolle / Qualitätssicherung benötigt, die sicherstellt, dass die Änderungen lückenlos sind, und dass die alten Nachweise nicht weiterbestehen. Das Verfahren zum Durchführen dieser Änderungen muss zeitnah erfolgen und einfach zu handhaben sein.
5. PSYCHOLOGISCHER DIENST:
An zahlreichen psychologischen Beratungsstellen der Hochschulen gibt es wenig Wissen über Transsexualität. Viele Berater sind überhaupt nicht über Geschlechtsidentitätsstörungen informiert; sie wissen oft nicht einmal, wo sie gutes Informationsmaterial zu diesen Leiden finden können.
Die betroffenen Studenten benötigen jedoch oft Rat wegen Schwierigkeiten in Familie und Partnerschaft, Hilfe bei Depressionen und wegen Problemen mit ständigen Herabsetzungen aufgrund ihres Aussehens. Ein gelegentliches Gespräch mit einem freundlichen Berater, der die TG/TS-Problematik kennt und in diesen Dingen weiterhelfen kann, wäre für die betroffenen Studenten sehr wertvoll.
Empfehlungen:
5.1. Es sollten alle Berater der psychologischen Dienste der Hochschulen in Grundzügen in die TG/TS-Problematik und auch in die zahlreichen Alltagsschwierigkeiten eingeführt werden, denen Studenten wegen ihrer Geschlechtsidentitätsstörung ausgesetzt sind. Dies sollte zumindest mit einführenden Texte wie Gender Identity 101: A Transgender Primer (mehr, mehr, mehr) erfolgen. Darüber hinaus sollten sich die Berater über weitere Quellen wie das Verzeichnis von Informationsseiten zur TG/TS -Thematik informieren (s. Empfehlung 5.6).
5.2. Die psychologischen Dienste sollten ein Verzeichnis aller Berater pflegen, die als besonders "transgenderfreundlich" gelten. Dies sollte gemeinsam mit dem LGBT-Büro und den medizinischen Diensten geschehen, damit die betroffenen Studenten und andere Hochschulmitarbeiter wissen, wer diese Berater sind. Die betroffenen Studenten benötigen nicht in jedem Fall einen Experten in der Trans-Thematik als Berater, sondern häufig bloß jemanden, der ihnen gegenüber offen und freundlich ist und bereit ist, ihnen mit praktischen Lösungsansätzen in ihren Alltagsproblemen unter die Arme zu greifen. Ein derartiges Verzeichnis würde die Bereitschaft der Betroffenen, Berater um Hilfe zu bitten und nicht zu versuchen, ernste Fragen auf eigene Faust lösen zu wollen, erhöhen.
5.3. Es sollte ein Weg gefunden werden, betroffene Studenten auf diskrete Weise den Kontakt zu den "transfreundlichen" und speziell geschulten Mitarbeitern zu vermitteln. Besonders wichtig ist dies, wenn Studenten Hilfe suchen, die sich noch im unklaren über ihre Geschlechtsidentität sind. Sie sind gegenüber unsensibler oder schlecht informierter Behandlung beim Erstkontakt besonders leicht verletzbar.
5.4. Die Berater sollten eine Liste erfahrener Therapeuten aus ihrer Region vorhalten, die bereit sind, betroffene Studenten als Klienten anzunehmen. Das landesweite Verzeichnis der Therapeuten, das von Becky Allison, M.D. gepflegt wird, könnte ein geeigneter Ausgangspunkt für den Aufbau eines derartigen Verzeichnisses sein.
5.5. Es sollte allgemein bekannt gemacht werden, dass das Beratungsangebot für Transgender NICHT daran geknüpft ist, dass sich die Betroffenen an bestimmte Therapeuten wenden — ganz besonders jedoch, dass keine Teilnahme an einem "wissenschaftlichen Gender Programm" der jeweiligen Hochschule erwartet wird. Diese Einrichtungen sind für ihre althergebrachte Herangehensweise an Transsexualismus als Geisteskrankheit, ihre Fokussierung auf ältere Crossdresser und Spätwechslerinnen außerhalb des Hochschulumfelds berüchtigt, sowie zudem für ihre rigide Haltung, ältere von der Transition abzuhalten. Diese Gruppen sind für den Umgang mit jüngeren betroffenen Studenten denkbar ungeeignet (ein Beispiel hierzu findet sich in der untenstehenden Email (de)).
5.6. Alle Berater sollten über die zahlreichen bekannten und geachteten TG/TS-Supportangebote im Web informiert werden. Diese Angebote — beispielsweise die aus der untenstehenden Liste — können für Studenten, die gerade ihre Geschlechtsidentität hinterfragen, ausgesprochen nützlich sein. Die Betroffenen sollten auf diese Angebote aufmerksam gemacht werden und ihnen so weiterführende eigene Recherchen ermöglichen. Außerdem können manche dieser Links in speziellen Situationen auch den Beratern zusätzliche Hintergrundinformationen liefern.
VERZEICHNIS EINIGER INFORMATIONSSEITEN ÜBER TG/TS IM WEB: |
6. SICHERHEIT:
Im gesamten Land bleiben viele Fälle von Gewalt gegen Betroffene unbekannt, weil die Opfer die Polizeibeamten aus der Historie heraus häufig mehr fürchten als ihre Angreifer.
Insgesamt wird tatsächlich ein substantieller Teil der Gewalt gegen Betroffene von Vertretern der öffentlichen Ordnung ausgeübt. Es werden auch viele andere Transgender beleidigt, öffentlich bloßgestellt oder gekränkt, sobald sie die Polizei um Hilfe für die Opfer von Verbrechen bitten.
Vor diesem Hintergrund wird offensichtlich, dass es unter den betroffenen Studenten eine generelle Furcht vor der Polizei und sogar vor dem Sicherheitspersonal der Universitäten gibt, die mit einer generell geringen Bereitschaft einhergeht, sich an diese Stellen zu wenden, um Beleidigungen oder Übergriffe anzuzeigen — dies sogar, obwohl die Betroffenen überdurchschnittlich oft beleidigt, angegriffen oder sexuell belästigt werden. Dieser Furcht der Transgender vor der Polizei sind sich Kriminelle häufig bewusst, sie spüren, dass sie "leichte Opfer seien, die nicht zu den Bullen rennen würden." Letztlich zeigt das, dass viele Betroffene sehr schlecht vor öffentlichen Angriffen geschützt sind.
Empfehlungen:
6.1. Das Sicherheitspersonal der Hochschule und die örtlichen Polizeibeamten sollten für die Bedürfnisse der Betroffenen sensibilisiert werden. Sie müssen sich der zusätzlichen Risiken und Schwierigkeiten bewusst werden, denen diese Studenten ausgesetzt sind, und ebenso, dass diese gegenüber ihnen ein Misstrauen empfinden.
6.2. Die Sicherheitsdienste der Wohnheime müssen Wege finden, um den betroffenen Studenten zu vermitteln, dass es für sie sicher ist, Übergriffe anzuzeigen und um sofortige Hilfe durch die Sicherheitsbeamten zu bitten, ohne dass sie Furcht vor verbalen oder physischen Angriffen oder einer Bloßstellung haben müssen.
7. VORSORGE VOR SEXUELLEN ÜBERGRIFFEN:
In der Vergangenheit wurden sexuelle Übergriffe auf Betroffene weitaus seltener angezeigt als bei Nicht-Betroffenen, ganz besonders Vergewaltigungen der MzF bei Verabredungen. MzF-Studenten fürchten sich in in einem Ausmaß vor Übergriffen durch die Polizei, dass sie derartige Fälle so gut wie niemals zur Anzeige bringen. Lässt sich an dieser Situation etwas verbessern?
Empfehlung:
7.1. Die Hochschule sollte die Belange der TG und TS unter ihren Studenten in ihre bestehenden Programme zur Vorsorge vor sexuellen Übergriffen aufnehmen.
8. KARRIEREBERATUNG:
Nach ihrer Transition haben Betroffene häufig Probleme, Zeugnisse und Ausweise anpassen zu lassen.. In vielen Fällen beeinträchtigt dies ihre Chancen, zu Vorstellungsgesprächen eingeladen zu werden. Bei den Karriereberatern fehlt häufig das Bewusstsein der speziellen Belange der betroffenen Studenten, besonders das Wissen über Unternehmen, die ihre Gleichbehandlungsrichtlinien auf Transsexuelle ausgedehnt haben..
Empfehlungen:
8.1. Die Personaldienstleistungs-Stellen sollten über den "HRC Corporate Equality Index" informiert werden, speziell auf das dort geführte Verzeichnis der Firmen, die Gleichbehandlungsrichtlinien für Transgender eingeführt haben. Mit diesen Informationen können den betroffenen Studenten wertvolle Optionen für eine Einstellung nach ihrer Graduation eröffnet werden.
8.2. Wenn sich ein Student nach dem Examen um eine Stelle bewirbt, sind konsistente und aktuelle Leistungsnachweise von besonderer Bedeutung, weil zu diesem Zeitpunkt jeder Fehler unangenehme Folgen haben kann. Es sollte ein Mitarbeiter der Personaldienstleistungsstelle damit betraut werden, sich um die gelegentlich auftretenden speziellen Anforderungen von Studenten nach der Transition zu kümmern, mit besonderem Augenmerk auf dem Sicherstellen der Vertraulichkeit ihrer Bewerbungsunterlagen. Diese Person sollte mit der Dienststelle zusammenarbeiten, an de die Leistungsnachweise der Studenten umgeschrieben werden und deren Konsistenz sichergestellt wird.
9. EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNGEN:
In den meisten Einführungsveranstaltungen der Hochschulen wird weder auf die Ressourcen eingegangen, die betroffenen Studenten weiterhelfen könnten, noch werden die anderen Studenten um Akzeptanz und Unterstützung der Betroffenen gebeten.
Empfehlung:
9.1. Neu aufgenommene Studenten mit einer Geschlechtsidentitätsstörung sollten darüber informiert werden, dass ihre Belange von den Ämtern, den Einrichtungen des Gesundheitswesens oder den Ombudsleuten berücksichtigt werden. Alle anderen Studenten sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Betroffenen an der Hochschule willkommen und vollständig akzeptiert sind. Dies kann mit geringfügigen Ergänzungen der gegenwärtigen einführenden Unterlagen erreicht werden.
10. OFFENBARUNGSVERBOT:
In weiten Teilen unserer Gesellschaft sind Transgenderismus und Transsexualismus in hohem Maße stigmatisiert. Daher legen die meisten Betroffenen großen Wert darauf, ihr Leiden zu verstecken, ganz besonders, wenn sie nur eine soziale Transition vorgenommen haben. Obwohl eine Minderheit der Betroffenen offen zu ihrer Veranlagung steht, legen die allermeisten großen Wert darauf, dass nichts in ihren Unterlagen ihre Veranlagung offenbart. Die Geschlechtsidentität eines Menschen sollte von sämtlichen Verwaltungsangestellten als VERTRAULICHE MEDIZINISCHE INFORMATION gehandhabt werden, und jeder Bruch dieser Vertraulichkeit sollte sehr ernste Folgen für die Verursacher haben.
Empfehlungen:
10.1. Im gesamten Informationsmaterial sollte großer Wert auf die Forderung gelegt werden, dass die Vertraulichkeit sämtlicher Informationen über betroffene Studenten streng gewahrt bleiben muss. Die Mitarbeiter sollten darauf hingewiesen werden, dass jeder größere Bruch dieser Vertraulichkeit dazu führen kann, dass sämtliche Betroffenen ihr Vertrauen in dieses Amt dauerhaft verlieren.
10.2. Die Ansprechpartner der Betroffenen sollten ihre Verfahren, Daten und ihre Kommunikation so untereinander abstimmen, dass größtmögliche Vertraulichkeit gewahrt bleibt — sogar in den Fällen, in denen die Betroffenen offen mit ihrer Veranlagung umgehen.
11. ANWENDEN DER "BEST PRACTICES" DER PRIVATWIRTSCHAFT:
Nur wenige Mitarbeiter der Universitäten sind sich bewusst, dass viele hochrangige Firmen in den USA nicht nur Gleichbehandlungsrichtlinien für Transgender und Transsexuelle eingeführt haben, sondern, dass sie diese Mitarbeiter auch darin unterstützen, ihre Transition "on the Job" durchzuführen. In den letzten Jahren haben viele Unternehmen ganz offiziell die Geschlechtsidentität in ihre Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung am Arbeitsplatz eingeführt und stehen Mitarbeitern bei ihrer Transition zur Seite. Zu den im HRC aufgeführten Unternehmen zählen Intel, Lucent, Apple, Xerox, American Airlines, J. P. Morgan, AETNA, Eastman Kodak, Nike Inc., PPG Industries Inc. Jetzt, gegen Ende des Jahres 2005 verfügen immerhin 73 der Fortune 500-Firmen über derartige Regelungen.
Als "Best Practices" gelten für diese Unternehmen die "Workplace Guidelines for Transgendered Employees," die ursprünglich bei Lucent erarbeitet wurden. Diese Leitlinien behandeln viele praktische Fragen einer Transition in einem Anstellungsverhältnis und beschreiben die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien — einschließlich der Verantwortlichkeiten der Betroffenen.
Empfehlung:
11.1 Die Führungskräfte, die für Gestaltung und Pflege der TG/TS-Leitlinien der Hochschulen verantwortlich sind, sollten Mit Hilfe der Workplace Guidelines for Transgendered Employees der Firma Lucent ihre Sicht auf das Problemfeld erweitern, in dem sie sich bewegen und als Ansatz für bessere pragmatische Lösungen der zahlreichen praktischen Probleme zu nutzen.
Darüber hinaus sollten die Hochschulen die Weiterentwicklung dieser "Best Practices" der Behandlung der Betroffenen im Auge behalten, sei es in bezug auf Angestellte der Privatwirtschaft oder aber in bezug auf Studenten anderer Universitäten, um so die eigenen Richtlinien für den Umgang mit den betroffenen Studenten kontinuierlich weiterentwickeln und verbessern zu können. (Dieser Link führt auf ein Verzeichnis der Universitäten, die gegenwärtig die Chancengleichheit für Betroffene sicherstellen).
12.0. KOORDINATION ZWISCHEN DEN DIENSTSTELLEN
Studenten, die in Ihrer Zeit an der Hochschule ihr Geschlecht angleichen wollen, stehen unter dem großen Druck, zahlreiche Personen über die Transition informieren zu müssen. Sie machen sich Sorgen wegen der Anpassung ihrer Leistungsnachweise, wissen jedoch nicht sicher, wer wirklich informiert werden muss. Sie sorgen sich um die Notwendigkeit, ihre Studienberater einzuweihen, ihre Arbeitgeber in Studentenjobs und viele andere an der Hochschule. Alle Betroffenen finden dazu ihren eigenen Weg. Manche leise, einen Ansprechpartner nach dem anderen, andere offener, gelegentlich sogar mit einer erklärenden Website oder, indem sie eine Email an alle sende, die "möglicherweise" informiert werden sollten.
Für alle betroffenen ist es eine schmerzliche Zwickmühle, alle, die Bescheid wissen müssen, über die anstehende Transition zu informieren und dabei gleichzeitig das Ausmaß dieses Offenbarungszwangs und das Gerede zu minimieren. Die Organisation der Universitäten ist in so hohem Maße dezentral, dass Studenten dem Albtraum ausgesetzt sind, bei ihrer Transition dutzende Personen einweihen zu müssen, und jede von diesen könnte auf die eine oder andere Art verletzend auftreten. Studenten sind AUF SICH GESTELLT, wenn sie diese vielen Personen in den Amtsstuben über ihre Transition informieren. Sie sehen sich dabei oft der Lächerlichkeit und/oder der Zurückweisung sowie vielen Fragen über Ernsthaftigkeit, Moral und Rechtmäßigkeit ihres Tuns ausgesetzt.
Empfehlungen:
12.1. Es sollte ein Ombudsmann berufen oder eine vergleichbare Kontaktstelle eingerichtet werden, über die betroffene Studenten darüber informiert werden, wer von der Transition in Kenntnis gesetzt werden muss und wie dies so diskret wie möglich geschehen kann — also ihnen zu helfen, nur diejenigen zu informieren, die wirklich Bescheid wissen müssen und damit mit einem Minimum an Bloßstellung und Gerede auszukommen.
12.2. Darüber hinaus kann diese Kontaktperson den Studenten dabei helfen, die wichtigen Stellen der Hochschulverwaltung darüber zu informieren, dass das Anliegen für die Betroffene ernst ist und sie darum zu bitten, den Privatsphäre des oder der Betroffenen so weit wie möglich zu gewährleisten.
12.3. Für alle wichtigen Fragestellungen sollte ein Verzeichnis möglicher Ansprechpartner aufgebaut werden (Gesundheitsversorgung, Leistungsnachweise, Unterkunft, LGBT-Angelegenheiten, usw.), damit die betroffenen Studenten wissen können, an wen sie sich beim Erstkontakt mit "dem System" wenden können.
12.4. Dieses Verzeichnis sollte sehr deutlich allgemein sichtbar gemacht werden, sowohl im Intranet als auch mittels Handouts.
12.5. Abhängig von dem Stand ihrer Transition haben Betroffene unterschiedliche Bedürfnisse an die Dienste der Hochschulen, ihren Status in den Lehrveranstaltungen und an die wissenschaftlichen und aussercurriculären Angebote ihrer Hochschulen. Daher ist es in der Regel nötig, diese Angebote individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zuzuschneiden. So können z.B. Gesundheitsversorgung, Studentenwerk und Studienberatung ganz unterschiedliche Ansätze verfolgen, auf die Bedürfnisse der einzelnen Betroffenen einzugehen.
Das Modell eines Fallmanagers ist unter Umstände am ehesten geeignet, den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen hinsichtlich der Inanspruchnahme der Hochschuldienste Rechnung zu tragen. Ein kleines Netzwerk aus Mitarbeitern einzelner Ämter der Hochschulverwaltung könnte den betroffenen Studenten dabei helfen, ihre spezifischen Bedürfnisse gegenüber der Hochschule zu spezifizieren. Ideal wäre es, wenn die Betroffenen von einem Mentor durch das System geleitet würden, der den Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpartnern vermitteln würde. Ganz besonders Studenten, die neu an der Hochschule sind, würden von einem derartigen Ansatz profitieren. Bereits bei ihrer Immatrikulation könnte ihnen ein Mentor zugewiesen werden, der sie durch den Dschungel der Dienste und Ämter der Hochschule leitet. Ein derartiges Modell wäre in Anbetracht der relativ geringen Zahl der Betroffenen pro Jahr auch realisierbar. Es könnte sicherstellen, dass keine Lücken in der Betreuung der Betroffenen auftreten, und damit ihren speziellen Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht werden.
Aktualisierung vom 26. April 2004:
Am 26. April 2004, veröffentlichte die University of Michigan den "Bericht der Arbeitsgruppe zum sozialen Klima für die TBLG unter den Fakultätsmitgliedern, dem nichtwissenschaftlichen Personal und den betroffenen Studenten der Universität (Report of the Task Force on the Campus Climate for TBLG Faculty, and Staff and Students at the University)". Dieser Bericht baut auf den Sorgen und Empfehlungen auf, die im Jahr 2002 an dieser Stelle veröffentlicht wurden und berücksichtigt viele dieser Empfehlungen. Dieser Bericht wird anderen Hochschulen in der Diskussion und Planung des Umgangs mit der Trangenderproblematik auf das wärmste empfohlen.
Der vollständige Bericht (64 Seiten, 380kB) kann hier heruntergeladen werden.
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